Wir beginnen unsere fachanwaltliche Beratung schon im Vorfeld, damit Sie bald wissen, was z.B. mit der elterlichen Sorge für die Kinder wird, wie hoch der Unterhaltsanspruch ist oder welchen Anteil Sie am Zugewinn haben. Auch so praktische Fragen, wer in der Ehewohnung bleiben und wie man dies erreichen kann, beantworten wir Ihnen beizeiten
Wenn Sie sich in allem einig sind, reicht es aus und spart Kosten, wenn Sie uns als Scheidungsanwalt für den Antrag nur eines Ehegatten beauftragen, zum Formular -> online-Scheidung. In jedem Fall begleiten wir Sie bei jedem Schritt des Verfahrens
Unsere Tätigkeit für Sie muss nicht mit der Scheidung enden, wir sind auch Jahre später immer gerne für Sie und Ihre Fragen da!
Unsere Dienste für Sie:
Wir erbringen eine engagierte, kompetente und einfühlsame Beratung in allen Bereichen des Familienrechts, d.h. bei Trennung und Scheidung, in allen Fragen zum Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, dem Unterhalt für die nichteheliche Mutter/ den nichtehelichen Vater, der elterlichen Sorge, hier auch bei Vaterschaftsanfechtungen, dem Güterrecht, dem Versorgungs-ausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche), der Entflechtung wirtschaftlicher Interessen und des ehelichen Vermögens.
Vor und auch nach einer Eheschließung beraten wir Sie im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Ehevertrages. Dies kann Vorteile bei Selbständigen, Unternehmerehen, ererbten Vermögen und Zweitehen bieten.
Wir informieren Sie auf unseren websites, verständlich aufbereitet, laufend über die neuen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetz, wie aktuell über die Reform und Entwicklung des Unterhaltsrechts oder anstehende Änderung des Verfahrensrechts in Familiensachen, der Reform des Zugewinnausgleichs, der Ehewohnung und des Hausrats. Die stets aktuelle Düsseldorfer Tabelle (z.Zt. 2009) finden Sie ebenfalls. Benötigen Sie schnelle und effektive Hilfe zum Schutz vor (drohender) häuslicher oder anderer Gewalt oder Verfolgung (Stalking), steht Ihnen das Gewaltschutzgesetz zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung!
Unsere Verbindungen ins Ausland sind traditionell stark, wir bieten Beratung in englischer (in english), französischer (en français) und spanischer (en español) Sprache. Wir haben zudem umfassende Erfahrung bei Trennung und Scheidung nach ausländischen Rechtsordnungen, hierbei neben Spanien, Italien, Lateinamerika, USA, England, Frankreich und Österreich insbesondere auch der Staaten Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien.