durchsuchen Sie unser Archiv zum Familienrecht
Abzugsfähige Beiträge beim Unterhalt
Sowohl dem unterhaltsberechtigten als auch dem unterhaltspflichtigen Ehegatten ist grundsätzlich zuzubilligen, einen Betrag von bis zu 4 % ihrer jeweiligen Gesamtbrutto-einkommen des Vorjahres für eine - über die primäre Altersversorgung hinaus betriebene - zusätzliche Altersvorsorge einzusetzen, BGH, Urt.vom 11.5.2005, Az: XII ZR 211/02
Scheidungen, international
Scheidungen mit Bezug auf nicht-deutsche Staatsangehörigkeiten bergen generell be-sondere Tücken, auf weitere Besonderheiten weist der Aufsatz Dötsch NJW-Spezial 05, 391 hin.
Scheidung einer deutsch-türkischen Ehe
Der Art 14 EGBGB verweist bei einer deutsch-türkischen Ehe nur scheinbar auf das türki-sche (Scheidungs-)Recht, dieses verweist zurück ins deutsche Recht, NJW 05, 2562
Verwirkung des Elternunterhalts
Der Elternunterhalt kann verwirkt sein, wenn er nicht zügig gerichtlich geltend gemacht oder das Verfahren längere Zeit nicht betrieben wird, KG, Urt.v.29.4.05
Fahrtkosten
Zum Unterhaltsrecht: Berufsbedingte Fahrtkosten sind im Unterhaltsrecht gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG unter Zugrundelegung einer (sämtliche Pkw-Kosten beinhaltenden) km-Pauschale von 0,25 EUR in Ansatz zu bringen, so das OLG Saarbrücken, MDR 2005, 635.
Zusammenveranlagung der Ehegatten
Ein Ehegatte ist auch dann verpflichtet, einer von dem anderen gewünschten Zusam-menveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn es zweifelhaft erscheint, ob die Wahlmöglichkeit nach § 26 I EStG besteht. Ausgeschlossen ist ein Anspruch auf Zu-stimmung nur dann, wenn eine gemeinsame Veranlagung zweifelsfrei nicht in Betracht kommt. (BGH NJW 2005, 1196)
Pkw-Finanzierungskosten des Unterhaltpflichtigen
Der Unterhaltspflichtige kann statt der pauschal berechneten berufsbedingten Fahrtkos-ten die eheprägenden Finanzierungskosten eines Pkw geltend machen. Ein im Einzelfall zu schätzender privater Nutzungsanteil ist gegenzurechnen. (OLG Hamm, NJW-RR 2005, 515)
Kosten des Umgangsrechts
Zu den Kosten des Umgangsrecht entschied der BGH nun, abweichend von der eigentli-chen Regel, dass diese Kosten -in Maßen- einkommensmindernd zu berücksichtigen sei-en, wenn dem Unterhaltspflichtigen das Kindergeld ganz oder teilweise aufgrund der Re-gelung des § 1612 b V BGB nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus verbleiben. (BGH NJW 2005, 1493).
Erwerbsobliegenheit Minderjähriger
Kindesunterhalt: Das OLG Brandenburg hat nun auch bei minderjährigen Kindern eine Erwerbsobliegenheit im Verhältnis zu seinen Eltern bejaht, wenn das minderjährige Kind an keiner Ausbildung teilnimmt. Verstößt das Kind gegen die Erwerbsobliegenheit muss es sich fiktive Einkünfte in erzielbarer Höhe zurechnen lassen. (OLG Brandenburg MDR 2005, 340)
Internationale Zuständigkeit
Für die Abänderungsklage des Unterhaltspflichtigen gegen einen in einem anderen EU-Land wohnhaften Unterhaltsberechtigten sind die Gerichte des anderen EU Mitgliedstaa-tes international zuständig, OLG Nürnberg NJW 2005, 1054.
Selbstbehalt des nichtehelichen Vaters
Der BGH hat nunmehr entschieden, dass dem unterhaltsverpflichteten Vater im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nichtverheirateten Mutter ein Selbstbehalt zusteht, der zwi-schen dem sog. angemessenen (derzeit 1.000 € für Erwerbstätige) und dem sog. not-wendigen (derzeit 840 € für Erwerbstätige) Selbstbehalt liegt. (BGH XII ZR 26/03, NJW 2005, 502)
Ehegattenunterhalt bei Wiederheirat
Die Vorschrift des § 1586 I BGB, nach der ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenun-terhalt bei Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten entfällt, ist auf den Unterhaltsan-spruch der nichtehelichen Mutter gegen den Vater des nichtehelichen Kindes entspre-chend anzuwenden. (BGH XII ZR 183/02, NJW 2005, 503)
Unterhalt für Vergangenheit
Grundsätzlich kann für die Vergangenheit Unterhalt nicht nachgefordert werden. Ver-schweigt allerdings ein bislang nicht leistungsfähiger Unterhaltsschuldner die Aufnahme einer Berufstätigkeit, ist er nach § 826 BGB schadensersatzpflichtig. (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 1441)
Heimliche Vaterschaftstests
Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht nicht zulässig. Mit diesem Urteil bestätigte der BGH die bereits bisher in der Rechtsprechung vorherrschende Meinung. Heimliche Tests verstießen gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes und seien damit rechtswidrig. Rechtswidrig erlangte Beweismittel dürfen in einem Prozess nicht verwendet werden. Ebenfalls klargestellt wurde vom BGH, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt wer-den können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft in Gang zu bringen. (BGH, XII ZR 60/03, XII ZR 227/03)
Sittenwidrigkeit im Ehevertrag
Die Vereinbarung eines vom eheangemessenen Bedarf des Unterhaltsberechtigten und von der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Ehegatten unabhängigen Min-destunterhalts in einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann sittenwidrig und deshalb un-wirksam sein, so das OLG Celle, NJW-RR 2004,1585.
Aufenthaltsbestimmungsrecht für Auswanderung
Möchte ein Ehegatte mit einem gemeinsamen minderjährigen Kind auswandern und be-einträchtigt dies das Umgangsrecht des anderen sind die Grundrechte der Eltern gegen-einander abzuwägen. Das Umgangsrecht könne dabei nicht deshalb zurücktreten müs-sen, weil es das schwächere Recht sei. Denn beide Rechte sind Funktionen der gleichen Elternverantwortung für das Kindeswohl und sind gleichermaßen über Art. 6 II GG ge-schützt. (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004,1588)
30.12.04
Ein geschiedener Ehegatte kann seinen Anspruch auf Unterhalt auch dann verwirken, wenn er eine eheähnliche Lebensgemeinschaft führt ohne mit dem neuen Partner eine gemeinsame Wohnung zu unterhalten. Dies nämlich dann, so das OLG Koblenz, wenn ei-ne enge wirtschaftliche Verflechtung der Lebensgefährten besteht, die deutlich eine ge-meinsam geplante Zukunft aufzeige. (OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 1373)
17.12.04
Haben die Eheleute ein Oder-Konto, sagt dies nichts darüber aus, ob eine 50:50 Teilhabe besteht, wer sich seine Rechte sichern will, bestehe auf einem Und-Konto, OLG Frankfurt, Az: 15 U 166/03.
03.12.04
Beim Elternunterhalt ist die sozialhilferechtliche Berechnungsweise unterhaltsrechtlich nicht maßgebend. Hat ein Elternteil einen sozialhilferechtlichen Anspruch auf Hilfe zur Pflege, ist er nur dann unterhaltsbedürftig, wenn sein Einkommen nicht ausreicht den ei-genen Bedarf zu decken, unabhängig vom Familienunterhaltsanspruch der Ehefrau. (BGH, MDR 2004, 1358)
15.11.04
Auch der Antrag eines Ehegatten auf Anordnung der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an einer Immobilie bedarf der Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn der Grundstücksanteil des ersteren im wesentlichen sein gesamtes Vermögen darstellt. Ansonsten könne der Schutzzweck der Erhaltung der wirtschaftlichen Grundlage der Familie nur unvollständig gewahrt werden, so das OLG Köln. (16 Wx 80/04, 26.05.2004)
04.11.04
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Die Ungleichbehandlung der ehelichen und nichtehelichen Kinder in Bezug auf die zeitliche Dauer der persönlichen Betreuung durch den sorgeberechtigten Elternteil benachteiligt die nichtehelichen Kinder und verstößt da-mit gegen Art. 6 Abs. 5 GG, AG Pankow/Weißensee, 16 UF 6/04,16.09.2004, hierzu und zu anderen Änderungen in der Gesellschaft
11.10.04
Die bloße Behauptung, eine Ehe sei endgültig gescheitert, reicht für eine vorzeitige Scheidung nicht aus. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrü-cken in einem Beschluss. Selbst wenn die Ehepartner schon ein Jahr getrennt lebten, er-folge die Scheidung nur, wenn die Ehe zerrüttet sei. Dies müsse das Gericht aber anhand konkreter Tatsachen überprüfen können, wobei die bloße Trennung nicht ausreiche, be-tonten die Richter (Az.: 9 WF 65/04).
16.08.2004
Unterhaltsverwirkung durch eigenmächtige Hausratsteilung! Das OLG Schleswig sah nacheheliche Unterhaltsansprüche als teilweise verwirkt an, da die Unterhaltsberechtigte den Unterhaltspflichtigen im Rahmen der Hausratsverteilung eigenmächtig hintergangen hatte. (OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 799)
28.07.2004
Decken die Leistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils nicht einmal den Kindesun-terhalt in Höhe des Regelbedarfs ab und ist der betreuende Elternteil nicht in der Lage den restlichen Barunterhalt des Kindes aufzubringen, kommt ein ergänzender Unterhalts-anspruch des Kindes gegen die Großeltern in Betracht, so das OLG Köln, NJW-RR 2004, S. 869.
02.07.2004
Muss ein zum Ausbildungsunterhalt berechtigtes Kind ihre Ausbildung wegen einer Schwangerschaft unterbrechen, so hat dies nicht den Verlust des Unterhaltsanspruchs zur Folge. Dabei ist es unerheblich. ob die Schwangerschaft auf einem Kinderwunsch be-ruht oder nicht. Eine Schwangerschaft begründet kein vorwerfbares Verhalten. Der Aus-bildungsunterhaltsanspruch besteht aber nur, wenn die Ausbildung nur unterbrochen und nicht abgebrochen wird. (OLG Koblenz MDR 2004, 636)
15.06.2004
Zum immer häufiger Thema werdenden Elternunterhalt: Setzt ein haushaltsführender Ehegatte sein Einkommen aus einer Nebentätigkeit zum Familienunterhalt ein, so kann er dies seinen unterhaltsberechtigten Eltern nur insoweit entgegenhalten, als er hierzu rechtlich verpflichtet ist. Dies ist er dann nicht, wenn seine Haushaltsführung zusammen mit seiner Erwerbstätigkeit im Verhältnis zu seinem Ehegatten ein erhebliches Missver-hältnis in den beiderseitigen Beiträgen zum Familienunterhalt ergibt. (BGH, XII ZR 218/01, NJW-RR, 2004, 721)
23.04.2004
Neue Rechtsprechung zur Prozesskostenhilfe in Scheidungsfolgesachen: Das OLG Schleswig entschied in einem Verfahren, in dem die Antragstellerin für die Geltendma-chung von nachehelichem Unterhalt in einem isolierten Verfahren, d.h. nach der bereits erfolgten Scheidung, Prozesskostenhilfe begehrte, dass dies nicht wegen Mutwilligkeit verweigert werden könne. Bislang war die überwiegende Rechtsprechung der Ansicht, dass eine solche nachträgliche Geltendmachung unnütz teurer und daher mutwillig sei. (OLG Schleswig, MDR 2004, 398).
17.04.2004
Zur Problematik der Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen hat der BGH nun entschie-den, dass die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhalts-ansprüche zulässig ist (MDR 2004, 413).
24.03.2004
Verletzt der Unterhaltsgläubiger seine Pflicht, dem Unterhaltsschuldner unaufgefordert über eine Verbesserung seiner Verhältnisse zu unterrichten kann der Unterhaltsschuldner einen Schadensersatzanspruch in Höhe des Betrags des überbezahlten Unterhalts haben. (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 145).
16.03.2004
Bei Lernschwierigkeiten können die Kosten eines Computers zum Einsatz von Lernpro-grammen unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf sein. Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob die Anschaffung vorhersehbar und planbar war, sondern auch darauf, ob nach den fi-nanziellen Verhältnissen des Unterhaltsberechtigten Rücklagen gebildet werden konnten. ( OLG Hamm, NJW 2004, 859)
08.03.2004
Ehegatten können nun auch den durch eine frühere Eheschließung erworbenen und ge-führten Namen eines der Ehegatten als Ehenamen bestimmen. Etwas anderes sei, so das BVerfG nicht mit den Grundrechten gem. Art. 2 I, 1 I GG vereinbar. (BVerfG 18.02.2004, 1BvR 193/97)
02.03.2004
Ein vom Vater heimlich eingeholtes DNA-Abstammungsgutachten begründet keinen An-fangsverdacht für eine Vaterschaftsanfechtungsklage. Würde ein solcher privat eingehol-ter Vaterschaftstest ohne Identitätsnachweis für einen hinreichenden Anfechtungsver-dacht ausreichen, könnte jeder Kläger seinem Auftrag für einen Vaterschaftstest Proben beliebiger Personen, die nicht miteinander verwandt sind beifügen, um die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der Vaterschaft zu erhalten, so das OLG Celle, NJW 2004, 449.
durchsuchen Sie unser Archiv zum Familienrecht
25.02.2004
Verlangt ein minderjähriges Kind mit einer Abänderungsklage eines bestehenden Titels Unterhalt lediglich in Höhe des Existenzminimums (Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle) wird auch eine unter 10 % liegende Erhöhung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen als wesentlich gewertet und kann daher eine Abänderung begründen. (OLG Hamm, 02.01.2004, 10 WF 241/03)
11.02.2004
Notarielle Eheverträge sind nur bei einer gravierenden Benachteiligung eines Partners unwirksam. Das hat heute der XII. Senat des BGH entschieden. Nur in einem Kernbe-reich, der zB den Unterhalt für die Betreuung von Kindern umfasst, darf nicht der andere Partner ungerecht belastet, ansonsten kann aber durchaus der nacheheliche Unterhalt oder der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden
12.01.2004
Überstundenvergütungen werden zum Einkommen für den Unterhalt des Kindes hinzuge-zählt. Nicht nachteilig wirkt sich dagegen aber eine preisgünstige Wohnung des Unter-haltsverpflichteten aus.
07.01.2004
Getrennt lebenden Ehegatten steht kein Recht zum persönlichen Umgang mit einem frü-her gemeinsam gehaltenen Hund zu. Begründung des Gerichts: Ein Hund ist als Haustier Hausratsgegenstand. Die Vorschriften der Hausratsverordnung sind daher auf Hunde zu-mindest entsprechend anzuwenden, ein Umgangsrecht sieht die Hausratsverordnung nicht vor. (OLG Bamberg, MDR 2004, 37)
11.12.03
Nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können Ansprüche gegen den Partner nur in engen Grenzen geltend gemacht werden. Ein wesentlicher Beitrag, den ein Partner für einen im Alleineigentum des anderen stehenden Gegenstand geleistet hat, kann über gesellschaftsrechtliche Grundsätze nur dann ersetzt verlangt werden, wenn die Partner die Absicht verfolgt hatten, einen gemeinschaftlichen Wert zu schaffen, der nicht nur von ihnen gemeinsam genutzt, sondern ihnen auch gemeinsam gehören sollte. (BGH II ZR 249/01, MDR 2003, 1234)
01.12.03
Unterhalt der nichtehelichen Mutter: Grundsätzlich haftet zwar der Vater des nichteheli-chen Kindes auf Unterhalt für die Mutter, nachrangige Verwandte der Mutter müssen aber die Unterhaltspflicht übernehmen, wenn die Rechtsverfolgung gegen den Vater des Kindes erheblich erschwert oder ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn bisher nicht festgestellt ist, wer der Vater ist. (OLG Brandenburg, NJW-RR 2003, 1515)
03.11.03
Noch einmal heiraten lohnt sich neuerdings wieder: Das BVerfG hat die Rechte der Zweit-familie gestärkt. Die steuerlichen Entlastungen, die in einer neuen Ehe entstehen, müs-sen auch in dieser verbleiben. Die Vorteile aus dem Ehegattensplitting dürfen nicht die Zahlungen an den Exgatten erhöhen. (BVerfG, Beschluss v. 7.10.2003 - 1 BvR 246/93)
17.10.03
Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf ein Elternteil kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn trotz geringer Kommunikation zwischen den Eltern die Einigung in An-gelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind möglich scheint und unüberbrück-bare Streitigkeiten in Alltagsfragen nicht erkennbar sind, so das OLG Köln (NJW-RR 2003, 1060).
06.10.03
Die Härtefallklausel des § 1587 c Nr. 1 BGB, die eine Beschränkung oder den Wegfall des Versorgungsausgleichs zur Folge hat, stellt ein Gerechtigkeitskorrektiv dar. Sie dient aber nicht dazu, jegliches eheliches Fehlverhalten zu sanktionieren. Das Vorliegen einer gro-ben Unbilligkeit muss sich aus den beiderseitigen Verhältnissen der Eheleute ergeben und bedarf einer Würdigung aller Umstände, die die ehelichen Lebensverhältnisse prägten, so das BVerfG in seinem Beschluss vom 20.5.2003 (NJW 2003, 2819).
19.09.03
Der unterhaltsverpflichtete Kindesvater kann sich auf eine mit der Kindesmutter als ge-setzliche Vertreterin des Kindes getroffene Vereinbarung zur Zahlung eines Unterhaltsbe-trags nicht berufen, wenn die vereinbarte Höhe weit hinter den gesetzlichen Ansprüchen zurückbleibt. Diese Vereinbarung ist deshalb als nichtig zu behandeln. (OLG Naumburg 14 WF 7/03, NJW-RR 2003,1089)
04.09.03
Im Rahmen des Verwandtenunterhalts ist der Wohnvorteil eines Eigenheims nicht mit dem objektiven Mietwert im Sinne einer Marktmiete, sondern nur mit dem den jeweiligen Lebens- und Einkommensverhältnissen angemessenen Wohnwert zu berücksichtigen. (BGH XII ZR 123/00, FamRZ 2003,1179)
31.07.03
Die Fortdauer der Unterhaltsverpflichtung im Rahmen des nachehelichen Unterhalts ist dann als unzumutbar anzusehen, wenn sich das Zusammenleben des unterhaltsberech-tigten Ex-Ehegatten mit einem neuen Partner so darstellt wie es in einer Ehe üblich ist. Indizien für eine solche feste soziale Verbindung, sind z.B. langjähriges Zusammenleben, ganze oder teilweise Haushaltsversorgung durch den Unterhaltsberechtigten, finanzielle Versorgung des Haushalts durch den Partner. (OLG Köln, NJW-RR 03, 938)
25.07.2003
Neues zum Versorgungsausgleich bei einer Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht: Übt der berechtigte Ehegatte sein Wahlrecht dahingehend, die Auszahlung des Kapitals bei Fälligkeit zu beanspruchen, erst nach der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags aus, entfällt trotzdem die Realteilung der Rentenanwartschaft. Nur im Zeitpunkt der Entschei-dung über den Versorgungsausgleich noch vorhandene Rentenanrechte können in den Versorgungsausgleich miteinbezogen werden. (BGH, XII ZB 53/98, MDR 2003, 748f)
18.07.03
Das OLG Nürnberg entscheidet zum Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gegen den Vater: Die Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter des gemeinschaftlichen Kindes be-steht nach der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes nicht schon deshalb fort, weil die Mutter wegen der Kinderbetreuung Schwierigkeiten hat, eine mit der Kindesbetreu-ung vereinbare Arbeitsstelle zu finden. (OLG Nürnberg 10 UF 1677/02)
16.07.03
Die Vorschrift des § 1612 b V BGB, wonach eine Anrechnung des Kindergelds auf den Ba-runterhalt unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige nicht 135 % des Regelbetrages leistet, dient der Sicherstellung des sächlichen Existenzminimums des Kindes und ver-stößt nicht gegen Art. 3 I, II, Art. 6 I GG. Das Kind wird also weiterhin mindestens einen Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages erhalten, es sei denn es liegt ein Man-gelfall vor. (BGH XII ZR 289/01)
25.06.03
Zum Kindesunterhalt: Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kin-dern kann es erfordern, eine Umschulungsmaßnahme zurückzustellen und einer den Un-terhalt sicherstellenden Erwerbstätigkeit nachzugehen, so dass OLG Hamm. (OLG Hamm 11 WF 147/02)
10.06.03
Väter haben gegenüber ihren minderjährigen Kindern gem. § 1603 II 1 BGB eine gestei-gerte Unterhaltspflicht. Deshalb ist es einem Vater auch nach Vollendung des 65. Lebens-jahres zumutbar, eine Erwerbstätigkeit im Rahmen einer Geringverdienertätigkeit aufzu-nehmen, wenn diese erforderlich ist, um den Lebensunterhalt der minderjährigen Kinder sicherzustellen. (OLG Koblenz 13 UF 465/02)
12.05.03
Nun wurde es nochmals bestätigt: Die neu geschaffene Regelung, dass bei der Unter-haltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern eine Kindergeldanrechnung unterbleibt, wenn der Unterhaltspflichtige weniger als 135% des Unterhaltsregelbetrags zahlt, ist bei unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder nicht entsprechend anwendbar. Dies bedeutet also, dass der Elternteil der Barunterhalt leistet, vollständig am Kindergeld partizipiert, auch wenn er nur niedrige monatliche Unterhaltszahlungen leisten kann. (OLG Hamm, 17.02.03, 7 WF 28/03)
02.05.03
Worauf jeder gute Fachanwalt schon bisher geachtet hat: Der Ehevertrag eines sehr gut verdienenden und vermögenden Ehemanns mit der haushaltsführenden und kindes-betreuenden Ehefrau, in dem die Frau auf Unterhalt mit Ausnahme von Betreuungsunter-halt verzichtet hat, der Versorgungsausgleich durch relativ geringe Beitragszahlungen für eine Lebensversicherung ersetzt und der Zugewinn ausgeschlossen wurde, ist wegen un-angemessener Benachteiligung insgesamt unwirksam. (OLG München 4 UF 7/02, NJW 2003, 592ff)
18.04.03
Wurde nach einem (noch anhängigen) Scheidungsantrag die eheliche Lebensgemein-schaft wieder aufgenommen oder ist der Eherechtsstreit nach erfolgter Aussöhnung in Vergessenheit geraten, kann sich der Antragsteller später für die Berechnung der Ehezeit nicht auf die Rechtshängigkeit dieses Antrags berufen. Dies verstößt gegen Treu und Glauben.
Mit dieser Einschränkung sollen das Entstehen einer versorgungsrechtlichen Lücke, sowie Unbilligkeiten bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs (auch dafür ist der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ausschlaggebend) vermieden werden.
Eines solchen Schutzes bedarf es aber nicht, wenn das Scheidungsverfahren bewusst in der Schwebe gehalten worden ist und die Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft nur als Versuch anzusehen war, OLG Karlsruhe 2 UF 216/01
31.03.03
Väter nichtehelicher Kinder können weiterhin kein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter erzwingen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte ein seit 1998 gel-tendes Gesetz, wonach nichtverheiratete Väter ein solches Recht nur bei Zustimmung der Mutter oder bei einer späteren Heirat bekommen.
21.03.03
OLG Koblenz Az.: 11 UF 371/02: Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs für den Fall der Scheidung ist grundsätzlich nichtig, wenn sich einer der Partner in einer geschwäch-ten Position befunden hat. Dies kann der Fall sein, wenn die Frau vor der Hochzeit bereits schwanger war und der Ehemann auf dem Abschluss des Verzichtsvertrags noch am Hochzeitstag bestanden hatte.
19.12.2002
Wenn die Ehefrau einen Ehebruch begangen hat und ihrem Mann nicht von sich aus of-fenbart, dass ein in der Ehe geborenes Kind auch einen Dritten als Vater haben könnte, so ist dieses Verhalten allein nicht als sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB anzusehen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Ehefrau eine bewusste Täuschungshand-lung vorgenommen hat, z.B., wie in einem vom OLG Nürnberg mit Urt. vom 17.10.2002 (Az.: 8 U 1329/02) entschiedenen Fall geschehen, den zuvor lange unterbrochenen Ge-schlechtsverkehr mit ihrem Mann wieder aufnimmt, um bei ihm keine Zweifel an der Va-terschaft aufkommen zu lassen. In einem solchen Fall kann der Ehemann etwa erbrachte Unterhaltsleistungen nach § 826 BGB zurückfordern.
02.12.2002
Angst vor einer möglichen Kindesentführung genügt nicht, um ein Umgangsrecht ein-schränken zu lassen. Es sind konkrete Anhaltspunkte zu nennen, wobei die Tatsache, dass es sich bei dem Antragsgegner um einen Ausländer mit guten Kontakten in sein Heimatland handelt, nicht ausreicht. Vielmehr kann es dann ausreichend sein, z.B. die Besuchszeit des Kindesvaters zeitlich und räumlich zu beschränken und mit er Abgabe des Reisepasses zu verbinden. bereits auf 4 Stunden beschränkt und mit einer Abgabe des Reisepasses verbunden worden (OLG Saarbrücken - AZ: 9 UF 63/02)
22.11.2002
Bei Trennung der Eheleute wird das Familienheim häufig entweder an einen Dritten ver-kauft oder an den im Haus verbleibenden Ehepartner alleine übertragen. Vorsicht aller-dings bei Immobilien, die vor weniger als 10 Jahren angeschafft worden sind, da dann die Änderung der Eigentumsverhältnisse steuerliche Konsequenzen haben kann.....
08.11.2002
Der Ehevertrag zwischen einem sehr gut verdienenden und vermögenden Ehemann und seiner haushaltsführenden und kindesbetreuenden Ehefrau ist insgesamt unwirksam, wenn die Frau auf Unterhalt mit Ausnahme von Betreuungsunterhalt verzichtet hat, der Versorgungsausgleich durch relativ geringe Beitragszahlungen für eine Lebensversiche-rung ersetzt und der Zugewinn ausgeschlossen wurde (Urteil OLG München vom 1.10.2002 - 4UF7/02). In ähnlicher Weise hatte das Bundesverfassungsgericht bereits am 06.02.2001 entschieden
28.10.2002
Häufig gehen Trennung und Scheidung mit einer finanziellen Zerrüttung einher. Oft kann der Unterhaltsschuldner wegen anderer Schulden, z.B. gescheiterter Existenzgründung, den Unterhalt nicht mehr bezahlen. Wir weisen in diesen Fällen stets darauf hin, dass verschiedene monatl. Bezüge dem Pfändungszugriff Dritter entzogen sind, nach richtiger Auffassung kann vom Unterhaltsschuldner auch verlangt werden, dass er sich der Verbraucherinsolvenz stellt.
24.10.2002
Nochmals Elternunterhalt - der XII. Zivilsenat hat in seiner Entscheidung vom 23.10.2002, Az: XII ZR 266/99, zu einer Verwirkung und zur Bemessung geurteilt -> mehr
Geerbte Unterhaltspflicht
Bei Tod des geschiedenen Ehegatten endet seine Unterhaltspflicht nicht, sondern geht auf dessen Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b BGB. Eine allein erbende Witwe muss darum unter Umständen an die frühere Ehefrau ihres verstorbenen Mannes Unterhalt zahlen, allerdings mit Einschränkungen. Dies hat das OLG Koblenz kürzlich in einem Urteil ausdrücklich bestätigt (Az.: 9 UF 745/01). Wir beraten Sie gerne im Einzel-fall.
25.09.02
Aus aktuellem Anlass folgender Hinweis zum Unterhaltsrecht: Wenn sich ein Elternteil in der Vergangenheit nicht um sein Kind gekümmert und keinen Kindesunterhalt gezahlt hat, kann von dem inzwischen erwachsenen Kind, das über eigenes Einkommen verfügt, kein Unterhalt für diesen Elternteil verlangt werden, der Unterhaltsanspruch ist nach § 1611 BGB verwirkt. Zur Anwendung kommt diese Regelung insbesondere dann, wenn der Elternteil Sozialhilfe in Anspruch nimmt.
10.09.02
Immer wieder kommt es zu folgender Konstellation: Anlässlich der Trennung zieht ein Ehe- oder Lebenspartner aus der gemeinsamen Mietwohnung aus, bleibt aber noch Miet-vertragspartner, da keine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wur-de. Noch Jahre später haftet er dann für auflaufende Mietschulden des Ex-Partners. Aus der Pflicht zur Mietzahlung kommt der Ausziehende nur heraus, indem er eine entspre-chende Vereinbarung mit dem Vermieter trifft. Eine einseitige Kündigung des gemeinsa-men Mietvertrags durch den ausziehenden Partner ist dagegen nicht möglich. Wir bera-ten gerne im Einzelfall.
03.09.02
Wir stellen fest, dass das Interesse an der gemeinsamen Sorge für die Kinder nach der Trennung oder Scheidung rapide abnimmt. Das tut den Kindern nicht gut - und es kann zur alleinigen elterlichen Sorge desjenigen führen, der sich wirklich um die Kinder küm-mert, OLG Dresden NJW-RR 02,1084
08.08.02
Nochmals Ehegattenbürgschaft: Wenn der Gläubiger des Ehemannes ein rechtskräftiges Urteil gegen die bürgende, vermögenslose Ehegattin erlangt hat, kann sie in der Vollstre-ckung nicht mehr einwenden, das Urteil sei sittenwidrig. Die Rechtskraft des Urteil ist in-soweit vorrangig (Urteil vom 11. Juli 2002 - IX ZR 326/99, Pressemitteilung des BGH Nr. 74/2002).
29.07.02
Wer zur Sicherung eines Darlehens für einen nahen Angehörigen, z.B. den Ehegatten, ei-ne Grundschuld auf seine Immobilie übernommen hat, kann, im Unterschied zu den für Bürgschaften entwickelten Grundsätzen, in der Regel nicht wegen finanzieller Überforde-rung aus der Haftung befreit werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az: IV ZR 168/01) gilt das auch, wenn zur Begleichung der Schulden das Eigenheim verkauft werden muss.
09.07.02
Ehepartner können aufatmen: Wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommenssteuererklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über seine eigenen Einkünfte macht, ist nicht Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung, (BFH, 06.04.2002, IX R 40/00).
17.06.02
Gewinne an der Börse wirken sich auf den Unterhalt nicht aus, da sie nicht vorhersehbar sind und daher nicht mit regelmäßigen Einkünften gleichgesetzt werden; genau so wenig sind jedoch auch Verluste an der Börse unterhaltsrechtlich relevant (OLG Stuttgart, Az.: 17 WF 232/01)
13.06.2002
Vor einem Jahr hat der BGH seine Rechtsprechung zum nachehelichen Ehegattenunter-halt bei Haushaltsführung und/oder Kinderbetreuung während intakter Ehe geändert - zugunsten der geschiedenen Ehefrau. Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach altem Recht geschlossene Unterhaltsvergleiche nach dem OLG Stuttgart, Az.: 16 WF 548/01, NJW 2002, S. 1354, abgeändert werden können.
29.05.02
Die Klausel eines Rechtsschutzversicherers, nach der Streitigkeiten im Zusammenhang mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind, ist überraschend und damit unwirksam., OLG Köln, Az.: 9 U 3/01.
17.05.2002
Kindesunterhalt trotz an sich fehlender Leistungsfähigkeit bei Wiederheirat: Sofern das eigene Einkommen - ohne dass er seine Erwerbsobliegenheit verletzt - unter dem Selbst-behalt liegt, ist der nicht betreuende Elternteil grundsätzlich nicht leistungsfähig und schuldet damit keinen Kindesunterhalt. Anders jedoch, wenn er wiederverheiratet ist und gegen seinen neuen Ehepartner einen Anspruch auf Familienunterhalt hat: In solchen Fällen kann, so der BGH, Az.:XII ZR 216/00, gleichwohl eine Leistungsfähigkeit und da-mit eine Unterhaltspflicht bejaht werden (Einzelfallfrage).
15.05.2002
Bereits häufiger ist von der Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Ehegattenbürgschaf-ten und Mithaftung bei Darlehen Stellung genommen worden. Die Rechtsprechung bejaht eine Sittenwidrigkeit in Fällen, in denen der unterzeichnende Ehegatte (meist die Ehe-frau) bei Vertragsschluss krass finanziell überfordert ist und dies für den Gläubiger leicht erkennbar ist, mit der Folge, dass der Gläubiger trotz Unterzeichnung nichts von diesem Ehegatten fordern kann. Muss der Ehegatte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um seine Rechte gegenüber dem Gläubiger zu wahren, so muss der Gläubiger ihm auch die Anwaltskosten ersetzen, so das OLG Dresden, Az.: 11 W 1293/01. Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.
02.04.02
Wenn ein Ehegatte nach Scheidung seiner Ehe dauerhaft mit einem neuen Partner zu-sammenlebt, ohne diesen zu heiraten, kann dies zu einer Verwirkung oder Herabsetzung seines Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten führen. Dies gilt auch, wenn der der neue Partner homosexuell ist und daher keine intime Beziehung besteht (BGH, Urt. v. 20.03.2002 - XII ZR 159/00).
12.03.02
Das BVerfG (Beschluss vom 05.02.2002, 1 BvR 105/95) hat entschieden: Die bis Juni 2001 vom BGH zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts angewandte so-genannte Anrechnungsmethode ist verfassungswidrig. Am 13.06.2001 hatte der BGH diese Rechtsprechung aufgegeben, mit Konsequenzen für Alleinverdienerehen. Ein Beispiel
25.02.02
Die Bevölkerung wird statistisch älter, die "Generation der Erben" immer öfter mit Unter-haltsansprüchen ihrer Eltern konfrontiert. Eine Berechnung der Leistungsfähigkeit kann aber nicht nach der sog. "Ein-Topf-Methode" bestimmt werden, OLG Koblenz, Urt. v. 22.01.2002 - 11 UF 338/01, Leistungen und Leistungsfähigkeit des Partners bleiben au-ßer Betracht.
01.03.02
Eltern können nicht bestimmen, dass ihr Kind als Familiennamen einen Doppelnamen trägt. Dieses gesetzliche Verbot ist verfassungsmäßig, wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat.
(BVerfG Urteil vom 30.01.2002; Az: 1 BvL 23/96)
15.02.02
Kinder geschiedener Eltern können von dem Mitgliedsstaat, in dem der säumige unter-haltspflichtige Elternteil seinen Wohnsitz hat, auch dann Vorschüsse auf Unterhaltszah-lungen erhalten, wenn sie nicht in diesem Staat wohnen. Dies hat der Europäische Ge-richtshof mit Urteil vom 05.02.02, Az.: C 255/99, entschieden.
14.02.02
Eine Ehe muss auch dann geschieden und kann nicht aufgehoben werden, wenn ein Ehe-partner die Liebe nur vorspielt, denn wer will das überprüfen? Bei einem/r mehrfach ab-gewiesenem/r Asylsuchendem/r muss der zukünftige Partner gegebenenfalls kritischer sein.
14.01.02
Der BGH hat mit Urteil vom 10.01.02, Az.: XII ZR 34/00 nochmals bestätigt: beide Eltern schulden ihren volljährigen Kindern Barunterhalt anteilig nach ihrem Einkommensver-hältnissen, auch wenn das Kind noch Schüler ist und keinen eigenen Hausstand hat, son-dern bei einem Elternteil wohnt.
27.12.01
Uns hat vor Weihnachten ein Film im ZDF geärgert, in "Traumfrau mit Verspätung" wurde völlig falsch die Rechtslage bei einer Scheidung wiedergegeben. Es ist ausgeschlossen, dass bei einer Scheidung der Ehegatte Anspruch auf "seine" Hälfte eines wertvollen Ge-schenks (Immobilien, Geld) erheben kann. Wie eine Erbschaft zählt dies (vereinfacht ge-sagt) nicht zum Zugewinn, ein in der Geschichte dieses Films angeblich verschollener Vertrag über die Gütertrennung war also gar nicht notwendig.....
29.11.01
Das Familiengericht Frankfurt am Main (Az: 401 F 6626/99) hat eine von uns lange ver-tretene Rechtsansicht bestätigt: Nach deutschem Recht hat zwar grundsätzlich der Ehe-gatte, der in der Ehezeit die höheren Rentenanwartschaften erworben hat, dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz auszugleichen (Versorgungsausgleich), dies erfolgt in der Regel direkt über die Rentenversicherungsträger. Wenn dies allerdings dazu führt, dass die Ehefrau, die in der Ehezeit ausschließlich Anrechnungszeiten wegen Schwanger-schaft/Mutterschutz erworben hat, ausgleichspflichtig ist, so ist der Versorgungsausgleich auszuschließen, § 1587 c Nr. 1 BGB.
26.11.01
Das Umgangsrecht ist seit einigen Jahren als "Recht des Kindes" auf Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil ausgestaltet. Falls umgangsberechtigte, aber auch - ver-pflichtete Elternteil seine Umgangspflicht nicht freiwillig erfüllt, so kann dies schwer ge-richtlich durchgesetzt werden, da dies in der Regel nicht den Interessen des Kindes dient, vgl. OLG Nürnberg, Az: 7 UF 201/01.
19.10.01
Der VGH Baden-Württ. befand: In sogenannten Scheidungshalbwaisenfällen liegt ein wichtiger Grund für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nur dann vor, wenn sich diese Änderung für das Wohl des Kindes als erforderlich erweist. Bloße Förderlichkeit für das Kindeswohl genügt dagegen nicht, Entscheidung v. 22.02.2001, AZ 1 S 929/00. (Frag' 2 Juristen nach dem Unterschied und du kriegst 3 Antworten....)
15.10.01
Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehezeit von seinen Eltern erhält, können im Zugewinnausgleichsverfahren seinem Anfangsvermögen zugerechnet werden. Dies gilt aber dann nicht, so das OLG Karsruhe, Az. 5 WF 14/01, wenn die Zuwendung der De-ckung des laufenden Lebensunterhaltes dient. Im entschiedenen Fall hatte die Eltern ih-rem Sohn einen PKW geschenkt, den er für die Fahrten zur Arbeit benötigte.
16.07.2001
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind erhöht sich ab 01.01.2002 von je 270 DM auf 154 EUR (ca.. 301 DM). Außerdem wird der Kinderfreibetrag auf 1.824 EUR je Eltern-teil erhöht sowie ein Freibetrag in Höhe von 1.080 EUR je Elternteil für alle zu berück-sichtigenden Kinder auch über das 16. Lebensjahr hinaus eingeführt..
13.06.2001
Der Bundesgerichtshof hat heute die neuere Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes München in Fällen, in denen der unterhaltsberechtigte Ehegatte erst nach der Eheschei-dung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, bestätigt: Der Unterhaltsbedarf errechnet sich auch in solchen Fällen aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Parteien - ob-wohl während der Ehe nur das Einkommen des anderen Ehegatten zur Verfügung stand; damit erhöht sich in den meisten Fällen der Ehegattenunterhalt. (Näheres erfahren Sie in der Pressemitteilung des BGH bzw. in der Entscheidung selbst). Es empfiehlt sich daher, bereits im Vorfeld einen Ehevertrag abzuschließen, wodurch diese Gesetzeslage geändert werden kann. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell. Ein Beispiel zu den Konsequenzen der geänderten Rechtsprechung
08.06.2001
Ab 01.07.2001 gelten neue Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Bayern.
23.04.2001
Wenn Schwiegereltern dem Schwiegerkind einen wesentlichen Beitrag zu dessen Haus-grundstück leisten, weil die Eheleute, also auch ihr eigenes Kind, ohnehin zusammen dort leben (werden), die Ehe jedoch scheitert, haben sie u.U. einen Anspruch gegen das Schwiegerkind. Nach einem Urteil des OLG Koblenz, Az.: 3 U 530/99 gilt dies nun auch für Eltern, die im Vertrauen auf den Bestand der Lebensgemeinschaft Leistungen an den nichtehelichen Partner ihres Kindes erbracht haben.
Nach dem Scheitern der Ehe haben die Partner ggf. auch Ansprüche gegeneinander aus der Zeit, in der sie noch nicht miteinander verheiratet, nicht einmal verlobt waren - z.B. für Investitionen in die im Alleineigentum des anderen Partners stehende Immobilie. Dies hat erneut das OLG Celle mit Beschluss vom 29.06.1999, NJW-RR 2000, 1675) bestätigt.
20.04.2001
Nach der Rechtsprechung des OLG Celle, Az.: 19 UF 253/00 kann ein Elternteil auch ge-gen seinen Willen zum Umgang mit dem Kind angehalten werden. Umgang ist ein Recht des Kindes, das die Eltern verpflichtet. Ob ein erzwungener Umgang mit dem "unwilligen" Elternteil dem Kindeswohl tatsächlich entspricht, erscheint uns jedoch zweifelhaft.
22.03.2001
Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals darauf hin: wenn Sie keine Gütertrennung vereinbart haben, bedeutet das nicht, dass bei Trennung / Scheidung das gesamte Ver-mögen zu teilen ist. Sie bleiben Eigentümer Ihres Vermögen; allerdings muss der Ehegat-te, der in der Zeit von Heirat bis Zustellung des Scheidungsantrages den größeren Zuge-winn in seinem Vermögen erwirtschaftet hat, dem anderen die Hälfte der Differenz aus-gleichen. Dieser Ausgleich entfällt bei Gütertrennung. Mehr dazu erfahren Sie hier.
21.02.2001
Unterliegt die Ehebeendigung italienischem Recht, was im einzelnen zu prüfen ist, und ist die Fortsetzung des ehelichen Zusammenlebens der Parteien entweder von beiden nicht mehr gewünscht oder unerträglich geworden, spricht auf einen entsprechenden Antrag das Familiengericht gem. Art. 150,151 Codice Civile die Trennung von Tisch und Bett "separazione personale" aus. Erst dann beginnt die Trennungszeit von mindestens drei Jahren, an deren Ende gem. Art. 3 des Gesetzes No. 898 v. 01.12.1970 in der Fassung des Gesetzes No. 74 v. 06.03.1987 die Ehe der Parteien aufgelöst, „geschieden“ wird.
15.02.2001
Wenn nicht-eheliche Lebenspartner gemeinsam eine Wohnung mieten, gründen sie inso-weit, ohne dies ausdrücklich so zu nennen, eine Gesellschaft (bürgerlichen Rechts). Bei der Trennung haben sie gegenseitig Anspruch auf gemeinsame ordentliche Kündigung und können die Zustimmung des jeweils anderen Partners einklagen. AG Kiel NJW-RR 01, 154
13.02.2001
Erwartet ein Ehepartner aus einem außerehelichen Verhältnis ein Kind, kann der andere Ehepartner schon vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung begehren. So verstehen wir eine Entscheidung des OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1389. Dort wurde dies zuguns-ten eines Ehemannes entschieden, da er auf diese Weise die Vaterschaftsvermutung nach § 1599 BGB ausschließen konnte.
06.02.2001
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass ein Ehevertrag unwirksam ist, der die Mutter der ehelichen Kinder zu stark benachteiligt. (1BvR 12/92)
24.01.2001
Schwiegereltern, die ihrem Schwiegerkind während bestehender Ehe z.B. ein Hausgrund-stück unentgeltlich übereignet haben, können dies nach Scheidung der Ehe nicht ohne weiteres wieder rückgängig machen. Ein Anspruch besteht allenfalls dann, wenn der Fortbestand der Ehe zur „Geschäftsgrundlage“ gemacht worden ist, oder „grober Undank“ des Schwiegerkindes vorliegt. (OLG Naumburg, Urt. v. 14.10.1999, NJW-RR 2000, 1673).Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.
12.01.2001
Der steuerliche Zählkindvorteil führt nicht zu einer Erhöhung des für den Ehegattenun-terhalt relevanten Einkommens, auch wenn das Kind mit dem anderen Partner bereits vor Rechtskraft der Scheidung geboren wurde. (BGH, Urt. vom 19.07.2000, MDR 2000, 1378)
13.12.2000
Ausländisches Scheidungsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung, es ist nach den Re-geln des internationalen Privatrechts zu beachten und von Scheidungsrichtern anzuwen-den. So sieht zum Beispiel das türkische ZGB in Art. 134 Abs. 3 eine formell einverständ-liche Scheidung vor. Auf Zerrüttung kann sich nach türkischem Recht der Ehegatte je-doch nur berufen, wenn den anderen hieran ein zumindest geringes Mitverschulden trifft, was gegebenenfalls zu beweisen ist, OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2000.
27.11.2000
Mit der Beendigung der Ehe, die meist den Güterstand des Zugewinns vorsieht, entsteht eine Auskunftspflicht, § 1379 BGB. Diese umfasst aber nicht die Vorlage von Belegen zu Kontrollzwecken, nochmals: Hans.OLG Bremen, Beschl.v.29.06.00, MDR 2000,1324
30.09.2000
Nach der neueren Rechtsprechung des OLG München kann die geschiedene Ehefrau, die einer ihr - wegen Kinderbetreuung - an sich nicht zumutbaren Tätigkeit nachgeht, von ih-rem Ex mehr Unterhalt für sich verlangen als bisher.
Grund: selbst wenn die Ehefrau in der Ehe - wegen Kinderbetreuung - nicht "gearbeitet", sondern den Haushalt geführt hat, wird bei der Ermittlung des Familieneinkommens so getan, als hätte auch sie Geld verdient. Erst recht gilt dies für Mütter, die bereits wäh-rend der Ehe erwerbstätig waren.
Wegen der geänderten Rechtsprechung können auch ältere Unterhaltstitel (Vereinbarun-gen/Urteile) entsprechend abgeändert werden. Wir beraten Sie gerne im einzelnen.
29.09.2000
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts gebilligt. Konsequenz für den Kindesunterhalt: Um das Exis-tenzminimum des Kindes (ca. 135% des derzeitigen Regelbetrages) sicherzustellen, soll in den unteren Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr das hälftige Kindergeld auf den Kindesunterhalt angerechnet werden.
20.03.00
Kommunion, Konfirmation oder Klassenfahrt: entgegen der allgemeinen Auffassung kön-nen die Kosten hierfür doch als Sonderbedarf und zusätzlich zum Unterhalt gefordert werden, wenn aus dem laufenden Unterhalt keine Rücklagenbildung oder Bezahlung möglich ist, OLG Dresden.
02.11.99
Einmal mehr betont ein Oberlandesgericht die Verpflichtung beider Eltern gegenüber dem Kind, die elterliche Sorge auszuüben und die daraus folgende Pflicht der getrennten Part-ner miteinander zu reden und Absprachen zu treffen (OLG SchlHolst., 13 UF 271/98).